Teilnahmebedingungen für das Bockl-Abenteuer-Gewinnspiel
1. VERANSTALTER, TEILNAHMEBERECHTIGUNG
1.1. Der Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab, Stadtplatz 38, 92660 Neustadt a.d. Waldnaab (im Folgenden als „Veranstalter“ bezeichnet) ist Veranstalter des Gewinnspiels und somit ausschließlich für dessen Durchführung verantwortlich.
1.2. Teilnahmeberechtigt sind alle, die bis zum 05.05.2021 einen Kommentar zu ihrem liebsten Bockl-Abenteuer unter die Gewinnspiel-Beiträge posten. Mitarbeiter des Veranstalters und verbundener Unternehmen, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso vom Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter und Angehörige der Unternehmen, die mit der Durchführung dieses Gewinnspieles befasst sind.
1.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Nutzer, die falsche Angaben gemacht haben, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen haben, Manipulationen vornehmen oder vornehmen lassen, vom Gewinnspiel auszuschließen.
2. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AM GEWINNSPIEL
2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Nutzer, die bei Beginn des Gewinnspiels mindestens 18 Jahre alt sind. Die Teilnahme erfolgt über https://www.facebook.com/derbockl und https://www.instagram.com/derbockl/
2.2. Die Teilnahme ist unentgeltlich und nicht an den Erwerb von Waren gebunden.
2.3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu posten. Bei Verstößen werden Kommentare oder Bilder vom Veranstalter von der Facebook- oder Instagram-Seite entfernt.
2.4. Um den Gewinn an den Gewinner übergeben zu können, muss der Gewinner bei der direkten Kontaktaufnahme über Facebook oder Instagram folgende korrekte Angaben machen bzw. bestätigen:
- Angabe von Vor- und Nachnamen
- Angabe der Post- und E-Mail-Adresse
2.5. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten sind die Teilnehmer verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der Übertragung der Kommentare.
2.6. Der Veranstalter veröffentlicht zusätzlich nach Beendigung des Gewinnspieles den Namen des Accounts des Gewinners. Der Gewinner ist damit einverstanden, dass sein Name im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel auf https://www.facebook.com/derbockl und/oder auf https://www.instagram.com/derbockl/ veröffentlicht wird. Eine Löschung erfolgt nach den Datenschutzrichtlinien von Facebook und Instagram: https://www.facebook.com/privacy/explanation bzw. https://help.instagram.com/519522125107875.
3. DAUER DES GEWINNSPIELS
Das Bockl-Abenteuer-Gewinnspiel beginnt am 28.04.2021 um 14:00 Uhr MEZ und endet am 05.05.2021 um 23:59 Uhr MEZ. Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.
4. GEWINN, ERMITTLUNG UND BENACHRICHTIGUNG ÜBER DEN GEWINN UND EINLÖSUNG
4.1. Der Veranstalter vergibt bei diesem Gewinnspiel an einen Gewinner einen Gutschein über 50,00 Euro von Sport Lang in Vohenstrauß.
4.2. Der Gewinn ist nicht austauschbar. Die Barauszahlung des Gewinnwertes ist ausgeschlossen.
4.3. Die Gewinnermittlung erfolgt so: Die Ermittlung des Gewinners erfolgt nach Ende des Gewinnspiels durch Auslosung aus der Gesamtmenge der Teilnehmenden.
4.4. Der Gewinner wird dann per Direktnachricht auf Facebook oder Instagram benachrichtigt.
4.5. Ist der Gewinner per Direktnachricht auf Facebook oder Instagram nicht erreichbar oder meldet sich nicht rechtzeitig innerhalb 48 Stunden zurück, so wird an seiner Stelle ein neuer Gewinner aus den verbleibenden Teilnehmern ausgelost. Mit Ziehung eines neuen Gewinners verfällt der Anspruch des vorhergehenden Gewinners auf den Gewinn.
5. HAFTUNG
Schadenersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf; sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Werden Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, einfach fahrlässig verletzt, haftet der Anbieter für die verursachten Schäden nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Einschränkungen der vorstehenden zwei Absätze gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Schadenersatz bei verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei dem Veranstalter weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Im Fall einer Haftung haftet der Veranstalter in diesem Fall nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
6. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.1. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund ohne Vorankündigung abzubrechen, insbesondere wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen seine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.
6.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.3. Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, sowie diese Teilnahmeregeln einschließlich ihrer Auslegung unterstehen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.